Begleithundprüfung (BH)

Die Begleithundprüfung (BH) oder auch Begleithundeprüfung ist in Vereinen der FCI eine Grundprüfung, in der der Gehorsam des Hundes und sein Verhalten in der Öffentlichkeit (z. B. beim Zusammentreffen mit Fußgängern, Joggern und Radfahrern) geprüft wird.

Diese Prüfung ist Grundlage für die Teilnahme an weiteren Prüfungen und Wettkämpfen im Hundesport, wie z. B. AgilityObedienceVPGTurnierhundsport (THS) oderFährtenarbeit (FH). Sie besteht aus zwei Teilen: einem Teil auf dem Übungsplatz (Unterordnung) und einer Prüfung in Verkehr/Öffentlichkeit. Vor der Prüfung überzeugt sich der Leistungsrichter von der Unbefangenheit des Hundes (Unbefangenheitsprobe/Wesenstest), die auch während der gesamten Prüfung weiterhin beurteilt wird. Hunde mit Wesensmängeln werden sofort disqualifiziert.

Das Mindestalter des Hundes für Prüfungen beträgt 15 Monate. Vor Prüfungsbeginn muss der Hundeführer einen Sachkundenachweis erbracht haben. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung. Die gesamte Prüfung muss ohne Hilfsmittel wie Leckerlies, Spielzeug zum Locken und Stachelhalsband abgelegt werden. Der Hund muss ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, das nicht auf Zug eingestellt ist, tragen, alternativ kann ein handelsübliches Halsband oder Brustgeschirr verwendet werden.[1] Für Hunde mit behördlichen Auflagen (Maulkorb) gelten diese auch im Verkehrsteil der Prüfung, da der Hund sich dort in der Öffentlichkeit bewegt. Jeder Hund, der vorgeführt werden soll, muss gechipt oder tätowiert sein.[2] Dies dient der eindeutigen Feststellung der Identität des Hundes. Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer Menschengruppe, Sitzübung und Ablegen in Verbindung mit Herankommen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Außerdem muss der Hund, während ein anderes Mensch/Hund-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von 30 Schritt zu seinem Hundeführer abliegen, also eine Ablage unter Ablenkung zeigen. Nach bestandenem Unterordnungsteil wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden überprüft.

Es gibt weitere Prüfungen im Hundesport oder der Hundeausbildung, die den Namen Begleithundprüfung haben. Dort, wo bei Hundesportprüfungen im Verantwortungsbereich der FCI die Begleithundprüfung als Voraussetzung gefordert wird, werden nur die Prüfungen entsprechend den Richtlinien der jeweiligen nationalen Regelungen der Landesorganisationen (LAO) anerkannt.[3] Zu den Landesorganisationen der FCI siehe Fédération Cynologique Internationale: Mitglieder der FCI. Im VDH gilt seit 1. Januar 2012 keine nationale Regelung für die Begleithundprüfung mehr, sondern die Internationale Prüfungsordnung der FCI.

Gebrauchshundprüfung (IPO)

Die Gebrauchshundprüfung ist eine Arbeitsprüfung für sportlich geführte Hunde in der Fédération Cynologique Internationale (FCI) und ihren Mitgliedsorganisationen.

Für internationale Gebrauchshundprüfungen gilt innerhalb der FCI eine einheitliche internationale Prüfungsordnung (IPO). Die Prüfungen werden durch Prüfungsrichterder Landesorganisationen abgenommen, die für diese Klasse ausgebildet und zugelassen sind.

Die internationalen Gebrauchshundprüfungen werden in den Stufen 1 bis 3 abgelegt, für die entsprechend die Ausbildungskennzeichen IPO 1 bis IPO 3 vergeben werden. In jeder dieser Stufen gliedert sich die Prüfung in drei Abteilungen:

  • Abteilung A – Fährte/Spur
  • Abteilung B – Unterordnung/Gehorsam
  • Abteilung C – Schutzdienst/Verteidigung

Hunde, die bei einer internationalen Prüfung IPO 3 eine sehr gute oder vorzügliche Bewertung erreicht haben, können – sofern weitere Voraussetzungen, die in der IPO geregelt sind, erfüllt werden – den Titel Internationaler Arbeitschampion (CIT) nach Erlangen aller für diesen Titel nötigen Anwartschaften (CACIT Certificat d'Aptitude au Championnat International de Travail) erhalten.

Seit 2012 gibt es neben der internationalen Gebrauchshundprüfung im Reglement der FCI auch die Gebrauchshundprüfung A 1 bis 3. Sie besteht nur aus den Abteilungen B und C der jeweiligen IPO-Prüfungsstufen, beinhaltet also keine Fährtenarbeit. Die Kennzeichen APr 1 bis APr 3 für diese Prüfungen sind keine Ausbildungskennzeichen im Sinne der Schau- bzw. Ausstellungsordnung, Zuchtordnung und Körordnung.

Im Bereich des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) wurden nationale Prüfungen bis Ende 2011 unter der Bezeichnung Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) durchgeführt. Der Hundesport, der sich den Bereichen Fährte, Unterordnung und Schutzdienst widmet, wurde auch als Vielseitigkeitssportbezeichnet. 2012 wurden mit Inkrafttreten des Leitfadens für die internationalen Gebrauchshundprüfungen und die internationale Fährtenhundprüfung der FCI am 1. Januar die bestehenden nationalen Prüfungsordnungen und Richterleitfäden für Gebrauchshundprüfungen durch diesen Leitfaden ersetzt, es gibt also kein nationales Reglement mehr.

Fährtenhund-Ausbildung (FH)

Fährtenhund ist die Bezeichnung für einen Hund, der eine Ausbildung in der Fährtenarbeit erhalten hat. InsbesondereSporthunde nach dem Ablegen einer Fährtenhundprüfung (FH) werden so bezeichnet. Fährtenhunde werden als Diensthunde, im Hundesport oder bei der Jagd als Jagdhunde geführt. Auch Rettungshunde erlernen Elemente der Fährtenarbeit. Bei der Jagd finden vor allem Schweißhunde zur Nachsuche Verwendung. Das sind Hunde, die Fährten von blutendem („schweißendem“) Wild suchen.

In der FCI gibt es verschiedene Prüfungen in der Fährtenarbeit. Die üblicherweise erste davon besteht in der Abteilung A der Gebrauchshundprüfung Stufe 1, die auch als eigenständige Prüfung abgelegt werden kann und dann Fährtenprüfung 1 (FPr 1) genannt wird. Die Kennzeichen FPr 1 bis FPr 3 für erfolgreich absolvierte Fährtenprüfungen sind keine Ausbildungskennzeichen der FCI im engeren Sinn. Für ein Ausbildungskennzeichen müssen die anspruchsvolleren FH 1, FH 2 oder IPO FH erreicht werden.

Die Prüfungen werden von zugelassenen Leistungsrichtern der Mitgliedsvereine in den Landesorganisationen der FCI abgenommen. Der Teilnehmer muss Mitglied eines Mitgliedsvereins der jeweiligen Landesorganisation der FCI sein. Für die Fährtenhundprüfung (FH) muss die Begleithundprüfung vor Prüfungsantritt bestanden sein. In der FCI gibt es Fährtenhundprüfungen in verschiedenen Stufen, für die es jeweils ein Mindestalter des Hunds gibt: Für FH 1 und FH 2 beträgt es 18 Monate, für IPO FH 20 Monate. Alle Fährten sollen jeweils etwa 180 Minuten alt sein. Der Hund hat jeweils 45 Minuten Zeit für das Absuchen der Fährte, das Ausarbeiten genannt wird. Ab einer Mindestpunktzahl von 70 Punkten (von 100 erreichbaren) ist die Prüfung bestanden.

In der Fährtenhundprüfung Stufe 1 (FH 1) muss die Fährte mindestens 1200 Schritt lang sein. Dem Gelände entsprechend werden sechs rechte Winkel in der Fährte eingearbeitet. Auf offenem Gelände muss die Hauptfährte von zwei frischen Fährten gekreuzt werden. Auf der Fährte werden vier Gegenstände in unregelmäßigen Abständen abgelegt, die vorher 30 Minuten lang vom Fährtenleger getragen werden. Die Gegenstände bestehen aus unterschiedlichem Material und dürfen sich in der Farbe nicht wesentlich von Gelände abheben.

Für die Fährtenhundprüfung Stufe 2 (FH 2) muss die Fährte eine Länge von 1800 Schritt aufweisen und sieben Winkel beinhalten, mindestens zwei davon spitzwinklig. Ein Schenkel der Fährte bildet einen halbkreisförmigen Bogen. Die Fährte muss von einer frischen Verleitungsfährte geschnitten werden, also einer Fährte, der der Hund nicht folgen darf. Auf der Fährte werden sieben Gegenstände abgelegt. Findet der Hund diese nicht, kann er höchstes befriedigend bewertet werden.

Die höchste Fährtenhundprüfung ist die IPO FH. Hier muss der Hund an zwei Tagen zwei von verschiedenen Fährtenlegern an verschiedenen Orten gelegte Fährten ausarbeiten. Die Fährten haben eine Länge von 1800 Schritten, beinhalten 7 Winkel, darunter mindestens 2 spitze, einen halbkreisförmigen Bogen und einen Schenkel im Verlauf des Geländes. Sieben Gegenstände werden auf der Fährte abgelegt. Jede Fährte wird von einer Verleitungsfährte zwei mal gekreuzt.

Quelle: Wikipedia.de